FAQ Veranstaltungen
Hier finden Sie einige Fragen und Antworten zu unseren Veranstaltungen
Es gelten die Jugenschutzbestimmungen des Kantons Bern.
Es werden keine Spirituosen an Jugendliche unter 18 Jahren und kein Bier an Jugendliche unter 16 Jahren verkauft.
Sämtliche Tickets werden bei der Eintrittskontrolle auf ihre Gültigkeit geprüft.
Siehe auch: FAQ-Tickets
Wir empfehlen Ihnen gleich zusammen mit der Ticketbestellung eine Tischreservation im Restaurant zu machen.
Das Restaurant ist am Veranstaltungstag jeweils ab 17:30 Uhr geöffnet.
Alternativ bieten wir Ihnen ab Türöffnung bis Showbeginn an der Bar kleine Snacks wie Pommes Frites und Sandwiches an.
Das Mitbringen von Esswaren und Getränken ist untersagt.
Für Bild- und Tonaufnahmen mit professionellen Kameras muss mindestens 4 Tage vor der Veranstaltung die Zustimmung des Veranstalters eingeholt werden.
Grundsätzlich gilt auch bei Videoaufnahmen mit dem Handy oder normalen Digitalkammeras, jegliche Veröffentlichung der Bild- und Tonaufnahmen benötigen die vorherige Zustimmung des Veranstalters und/oder der Künstlerinnen und Künstler.
Bei einzelnen Veranstaltungen werden Foto- und/oder Videoaufnahmen durch uns, Medien oder die Künstlerinnen und Künstler gemacht.
Bitte beachten Sie: Mit dem Betreten des Veranstaltungslokals erklären Sie sich grundsätzlich damit einverstanden, auf Fotos oder Videos unserer offiziellen Fotografen abgebildet zu werden.
Selbstverständlich können Sie den Fotografen darauf ansprechen, wenn Sie nicht abgelichtet werden möchten, und den Bildbereich verlassen.
Für Bild- und Tonaufnahmen mit professionellen Kameras muss mindestens 4 Tage vor der Veranstaltung die Zustimmung des Veranstalters eingeholt werden.
Grundsätzlich gilt auch bei Fotos mit dem Handy oder normalen Digitalkammeras, jegliche Veröffentlichung der Bild- und Tonaufnahmen benötigen die vorherige Zustimmung des Veranstalters und/oder der Künstlerinnen und Künstler.
Die Künstlerinnen und Künstler sowie deren Techniker sind angewiesen sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und den Schallpegel von 93dB nicht zu überschreiten.
Einzelne Veranstaltungen können ggf. mit einem Schallpegel von bis zu 100dB durchgeführt werden, dies wird jedoch auf unserer Website sowie im Eingangsberech jeweils klar kommuniziert.
Unabhänig der Lautstärke übernimmt der Veranstalter keine Haftung für eventuelle Gehörschäden.
Beim Personal an der Bar oder Eingangskontrolle erhalten Sie kostenlos Ohrstöpsel (1 Paar pro Person).
Für Kinder empfehlen wir Ihnen grundsätzlich und unabhängig der Lautstärke spezielle Kindergehörschütze selbst mitzubringen.
Diese erhalten Sie in vielen Apotheken, Baby- und Onlineshops (u.a. bei Brack.ch).
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Konsumation mitgebrachter Getränke und Essen nicht gestattet ist.
An unserer Bar erhalten Sie eine grosse Auswahl an alkoholfreien sowie alkoholischen Getränken.
Der Veranstalter lehnt jede Haftung bei Diebstählen, Unfällen und Ereignissen ab.
Wir bieten selbst keine Hotelzimmer an. In der näheren Umgebung (Walkringen, Worb, Grosshöchstetten und Konolfingen) gibt es verschiedene Hotels.
Wenn Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, informieren Sie sich vor der Zimmerbuchung unbedingt, ob das Hotel nachts noch mit dem ÖV erreichbar ist.
Einige Hotels sind nachts ab Biglen nicht mehr mit dem ÖV erreichbar.
Wir lieben Hunde, und genau deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihren Hund zu Hause oder bei Bekannten unterzubringen.
Die Lautstärke und die grosse Anzahl an Personen können schnell zur Überforderung Ihres Hundes führen und seine Gesundheit beeinträchtigen.
Allgemeine Informationen erhalten Sie unter 031 705 60 66 oder über unser Kontaktformular
Der Jugendschutz ist uns sehr wichtig. Nach dem kantonalen Gastgewerbegesetz ist sowohl die Abgabe wie auch der Verkauf von alkoholischen Getränken an Jugendliche unter 16 Jahren verboten. Spirituosen und andere gebrannte, alkoholische Getränke dürfen nur an Jugendliche über 18 Jahren ausgeschenkt werden.
Für Medienanfragen und Akkreditierungen wenden Sie sich bitte telefonisch unter 031 705 60 66 oder über unser Kontaktformular
Für die Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmittel prüfen Sie bitte den SBB Fahrplan.
Der Bahnhof Biglen ist ca. 7-10 Gehminuten vom Bären Biglen entfernt.
Es stehen Parkplätze direkt beim Bären Biglen sowie die öffentlichen Parkplätze der Gemeinde Biglen (am Sägestutz und beim Kreuz Biglen) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese teilweise gebührenpflichtig sind.
Unsere Nachbarn sind Ihnen dankbar, wenn Sie nicht auf deren Grundstück parken oder versuchen würden, dort zu parken.
Bitte beachten Sie, dass im ganzen Gebäude ein striktes Rauchverbot gilt.
Dies gilt auch für E-Zigaretten, Verdamper, Tabakerhizer usw.
Selbstverständlich dürfen Sie im Freien rauchen.
Bei den Eingängen stehen Aschenbecher für die Raucher zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass wir keine Sitzplätze reservieren können. Sie dürfen sich gerne Ihren Wunschplatz ab Türöffnung selbst reservieren.
Haftnotizzettel und Stifte liegen an der Bar für Sie bereit.
Für Mobilitätseingeschränkte Personen machen wir jedoch gerne eine Ausnahme. Rufen Sie uns an unter 031 705 60 66 oder per Kontaktforumlar
Bitte beachten Sie, dass wir bei Stehplatzkonzerten nur wenige Sitzgelegenheiten am Rand haben. Diese sind in erster Linie für Mobilitätseingeschränkte Personen reserviert.
In Biglen gibt es kein Taxi. Falls Sie ein Taxi benötigen, empfehlen wir Ihnen Ihr Taxi über die Taxizentrale Bern unter 0800 55 42 32 zu bestellen.
Bitte beachten Sie wir keinen Einfluss auf die Taxitarife sowie eventuelle Anfahrtspauschalen und Zuschläge haben.
Tickets für unsere Veranstaltungen erhalten Sie über diese Website oder telefonisch unter 031 705 60 66
Wir raten dringend davon ab, Tickets bei anderen Portalen wie bspw. Viagogo zu kaufen. Siehe auch: FAQ-Tickets
Für Bild- und Tonaufnahmen mit professionellen Kameras muss mindestens 4 Tage vor der Veranstaltung die Zustimmung des Veranstalters eingeholt werden.
Grundsätzlich gilt auch bei Videoaufnahmen mit dem Handy oder normalen Digitalkammeras, jegliche Veröffentlichung der Bild- und Tonaufnahmen benötigen die vorherige Zustimmung des Veranstalters und/oder der Künstlerinnen und Künstler.